Ferienhof "Zur Tabakblüte"

Ferienhof zur Tabakblüte

Wir machen Winterpause

In der Zeit vom 1. November bis zum 31. März macht der Ferienhof Winterpause. Sie können aber gerne schon jetzt Ihren Urlaub bei uns buchen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhof zur Tabakblüte

1. Abschluss des Mietvertrages & Zahlungsbedingungen

Die Buchung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Mit Bestätigung der Reservierung, ob schriftlich oder mündlich, und dem Eingang der Anzahlung von 50 % des Mietpreises, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert und der Mietvertrag als gültig.

Der Restbetrag des Mietpreises ist vom Mieter vor Anreise, in voller Gesamthöhe des nach Anzahlung verbleibenden Restbetrages an den Vermieter zu überweisen. Bei einem Mietpreis unter 300,--€ wird als Anzahlung die Gesamtsumme des Mietpreises erwartet. 

Für Buchungen für 2021 ist aufgrund des Coronavirus die Anzahlungs-Reglung vorübergehend ausser Kraft gesetzt, der gesamte Mietpreis ist direkt vor Anreis an den Vermieter zu überweisen.

2. Bezug des Mietobjektes

Am Abreisetag muss die Wohnung in ordentlichem Zustand bis spätestens 10 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, Sie vereinbaren einvernehmlich an Ort und Stelle eine andere Regelung.
Prüfen Sie bitte bei Übernahme der Wohnung, ob Inventar fehlt oder beschädigt ist, da für fehlende oder beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle von den jeweiligen Mietern gegenüber dem Vermieter direkt Ersatz geleistet werden muss. Die Vermieter haben das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme des Mietobjekts durchzuführen. Dem Mieter ist das Rauchen innerhalb der Ferienwohnung untersagt. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es dem Mieter nicht gestattet elektrische Haushaltsgeräte, wie z.B. Wasserkocher oder Bügeleisen, mitzubringen. 

3. Personenzahl

Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann der Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wird.

4. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes, sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

5. Rücktritte

Rücktritte bzw. Umbuchungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Die Stornierungskosten betragen bei Kündigung 

  • von 50 bis 30 Tagen vor Mietbeginn 20% vom Mietpreis
  • bei Kündigungen ab 30 Tagen vor Mietbeginn sind 50% vom Mietpreis
  • und bei Nichtanreise der gesamte Mietpreis zu zahlen.

Die Buchung ist übertragbar, vom Mieter kann bei Rücktritt für den gebuchten Zeitraum ein Ersatzmieter gestellt werden. In diesem Fall entstehen keine Stornogebühren. Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein, die reservierte Wohnung bereitzustellen (aufgrund von Beschädigungen durch Vormieter oder eventuelle Havarien) so kann dem Mieter eine ähnliche Wohnung gleicher Kategorie angeboten werden. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten und hat Anspruch auf die Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen. Eine über dem vereinbarten Mietpreis liegende Haftung ist ausgeschlossen.

6. Pflichten des Vermieters

Die vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjekts obliegt dem Eigentümer des Mietobjekts. Mängel oder anderweitige Reklamationen bezüglich der Unterkunft (Ausstattung, Zustand) können nur bei diesem angezeigt werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an am Haus abgestellten Autos und Fahrrädern.

7. Salvatorische Klausel

Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand & Gerichtsort

Gerichtsstand und Gerichtsort ist Neuruppin.

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